Fahrzeuge, die gegen Entgeld verliehen, vermietet, ausgeliehen werden, werden als Selbstfahrer Vermietung bezeichnet.
PKW, Lieferwagen, Wohnmobile und LKW sind in einer Selbstfahrer Versicherung möglich zu versichern. Bei PKW sind „normale“ Fahrzeuge versicherbar im Vergleich zu nicht versicherungsfähigen Selbstfahrervermietfahrzeugen wie Sport- und Luxusfahrzeuge, Motorräder, Roller, Buggy, Quad, Trikes sowie Anhänger und Wohnwagenanhänger. Die oben genannten Ausschlüsse für eine Selbstfahrer Versicherung sind in Ausnahmen bei einer langjährigen Zusammenarbeit und gutem Schadensverlauf manchmal möglich.
Die KFZ Haftpflicht Versicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung und ein
absolutes Muss. Möglich sind außerdem Vollkaskoversicherung (Eigenschaden am
eigenen PKW) und /oder die Teilkasko (Feuerschaden, Einbruchsdiebstahl,
Glasschaden, Wildschäden, Hagelschäden, Marderbiss usw.).
Für eine Selbstfahrer
Versicherung kann eine Teilkasko Versicherung alleinig abgeschlossen werden, die
Vollkaskoversicherung beinhaltet immer auch die Teilkasko. Bei der Vollkasko- und
Teilkaskoversicherung gibt es verschiedene Selbstbeteiligungen. Die Prämien fallen unterschiedlich aus, so dass sich ein
Vergleich immer lohnt.
Nicht versichert ist die Unterschlagung des Mietwagens. Unterschlagung bedeutet dabei dass der Mieter das Fahrzeug mietet und nicht wieder zurückbringt.
Es sind alle Fahrer mit einem gültigen EU–Führerschein versichert, der Versicherungsschutz besteht im Ausland. Im Vergleich zu privat genutzten Fahrzeugen werden in der Selbstfahrerversicherung keine Merkmale wie Garage, Wenigfahrer, etc. berücksichtigt. Der Versicherer wird aber den Vertrag bei zu hoher Schadensquote sanieren oder kündigen.
Wie oben bereits geschrieben, wird die Selbstfahrer Vermietung gegen Entgelt an einen Fahrer vermietet – ohne Gestellung eines Chauffeurs. Ein Personenmietwagen ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit Gestellung eines Fahrers. Hierzu benötigt das Mietwagenunternehmen im Gegensatz zum Selbstfahrervermietunternehmen eine Genehmigung nach § 49 der PBefG als Mietwagen zur Personenbeförderung.
In der Regel meldet der Mieter des Selbstfahrervermietfahrzeuges seinen Schaden beim Vermieter. Dieser setzt sich entweder mit unser Makleragentur oder der Versicherung in Verbindung.
Eine Erstellung eines Kurzzeitkennzeichens mit dem Merkmal Selbstfahrervermietfahrzeug ist nicht möglich. Die Überführung eines Fahrzeuges als PKW mit späterer Verwendung als Selbstfahrervermietversicherung ist möglich. In der Zeit des Kurzzeitkennzeichens ist keine gewerbliche Nutzung möglich. Die Dauer eines Kurzzeitkennzeichens beträgt max. 5 Tage. Für die spätere Zulassung als Selbstfahrer Versicherung wird eine neue EVB benötigt.
Ein Fuhrpark- oder Flottenmodell für die Selbstfahrer Versicherung ist ab 10 Fahrzeugen möglich. Es ist dabei unerheblich, ob das LKW, Lieferwagen oder PKW sind. Der Vorteil einer Flotte oder Fuhrparks liegt in der Schadensquote. Je kleiner die Schadensquote in der Selbstfahrer Versicherungsflotte ist, umso mehr Beiträge erhält man im ersten Quartal des Folgejahres zurück. Dieses Modell nennt man Prämienerstattung. Im vergleich zur Stückprämie für Selbstfahrer Versicherung (jedes Fahrzeug vom gleichen Typ erhält die gleiche Prämie) muss die Anzahl der Fahrzeuge noch größer sein.
Eine Rentabilitätsberechnung (kurz Renti) oder Schadensverlauf gibt Auskunft über die Anzahl der Fahrzeuge, Beiträge und angefallene Schäden einer Selbstfahrervermiet-versicherung. Im Vergleich werden diese miteinander ins Verhältnis gesetzt. Die Quote, die daraus entsteht, ist die Schadensquote, die entscheidend für die neu festzusetzende Prämie einer Selbstfahrervermietversicherung ist. Der Schadensverlauf muss bei einer Einstufung in einen Fuhrpark oder Stückprämie (also ab 10 Fahrzeugen) über eine Dauer von mindestens 3 Jahren, besser 5 Jahren vorgelegt werden, sofern die Selbstfahrervermietversicherung über diesen Zeitraum besteht.